Mar 24

So ein Aufkleber müsste auf alle kopiergeschützten CDs, damit auch der Letzte merkt, wie die Musikindustrie mit ihren Kunden umgeht.

(Button von renephoenix.de via Spreeblick)

Worum geht’s eigentlich? Wer künftig eine CD kauft – sagt die Freundin der Musikmafia Bundesjustizministerin Brigitte Zypries – darf nur dann noch eine digitale Privatkopie davon anfertigen, wenn kein Kopierschutz umgangen wird. Das heißt, es ist zwar grundsätzlich erlaubt, private Kopien zu machen, aber sobald die Plattenfirma eine CD verhunzt mit einem Kopierschutz versieht, ist es gesetzlich verboten, sich davon eine Sicherheits-Kopie zu machen. Wer macht hier eigentlich die Gesetze?

Interessant ist auch, wofür es welche Strafen gibt. Hier gibt’s eine Liste.

Man beachte die Kategorie “3 Jahre”. Unter anderem mit §125 Landfriedensbruch, §182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen, …

Und hier noch der Link zu SpOn, der das Ganze zusammenfasst.

2 Responses to “3 Jahre Knast”

  1. Markus Says:

    Besonders schön finde ich §328 (siehe: http://dejure.org/gesetze/StGB/328.html)

    Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für die Verursachung einer nuklearen(!) Explosion.

  2. Die Bloggerette Says:

    Staatsfeinde No. 1 – Die Raubkopierer…

    Die "Bagatellfallregelung" für gelegentliche Kopierer ohne kommerzielle Absichten soll es nun doch nicht geben. Statt klar zu definieren, was wie bestraft werden könnte, überlässt es das Gesetz den Staatsanwälten, ob sie ein Verfahren ein…