Gewitterfurzer Polen offen
Dez 05

Geht’s noch?

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) möchte wieder mal die persönliche Freiheit seiner Bürger einschränken (und Gamer in den Knast schicken). Es geht um den Paragraphen 131 (Gewaltdarstellung) des Strafgesetzbuches (StGB).

„Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, (…) herstellt, bezieht, liefert (…), wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.“

Sein Ministeriumssprecher Riedl spricht sich allerdings für Unterschiede im Strafmaß aus.

“Wer gewerbsmäßig die übelsten Killerspiele auf den Markt bringt, wird sicherlich anders bestraft werden, als jemand, der so ein Spiel von einem Freund ausgeliehen hat.”

Na das macht ja Hoffnung …

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Liebe Kommentarschreiber,

eins vorweg. Wie jeder Blogger freue ich mich natürlich über zum jeweiligen Posting passende Kommentare.

Solltet Ihr allerdings der Ansicht sein, bei dieser Gelegenheit gleich noch einen Link hinterlassen zu müssen, der offensichtlich einen gewerblichen Hintergrund vermuten lässt, kommt jetzt ein freundlich gemeinter Hinweis.

Ich gehe davon aus, dass Ihr nichts dagegen habt, Euch diesen Service der Werbeeinblendung auch etwas kosten zu lassen.

Ich behalte mir nämlich vor, für die Nutzung des Blogs bzw seiner Kommentarfunktion als Werbefläche eine entsprechende Rechnung zu stellen. Der Einmalbetrag beträgt derzeit 100 Euro. Dafür bleiben der Kommentar und auch der Link solange aktiv, wie es diesen Blog gibt. Halte ich für fair.

Diese Regelung gilt ab dem 25. Februar 2009.